Bava Batra 314

Kapitel 314

א אלא הא מני ר' מאיר היא דאמר אדם מקנה דבר שלא בא לעולם
1 Vielmehr, hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, man könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist.
ב אמר רב יעקב מנהר פקוד משמיה דרבינא תא שמע שטרי חוב המוקדמין פסולין והמאוחרין כשרין
2 R. Ja͑qob aus Nehar Peqod erwiderte im Namen Rabinas: Komm und höre: Vordatierte Schuldscheine sind ungültig, nachdatierte sind gültig.
ג ואי סלקא דעתך דאיקני קנה ומכר דאיקני קנה והוריש לא משתעבד מאוחרין אמאי כשרין דאיקני הוא
3 Wieso sind nun, wenn man sagen wollte, wenn er im voraus verpfändet und verkauft, verpfändet und vererbt hat, sei die Verpfändung ungültig, die nachdatierten gültig, er kann ja im voraus verpfändet haben!? —
ד הא מני רבי מאיר היא דאמר אדם מקנה דבר שלא בא לעולם
4 Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, man könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist.
ה אמר רב משרשיא משמיה דרבא תא שמע לשבח קרקעות כיצד הרי שמכר שדה לחבירו והשביחה ובא בעל חוב וטרפה כשהוא גובה גובה את הקרן מנכסין משועבדין ואת השבח מנכסין בני חורין
5 R. Mešaršeja erwiderte im Namen Rabas: Komm und höre: Die Melioration von Grundstücken, zum Beispiel: wenn jemand seinem Nächsten ein Feld verkauft und dieser es melioriert hat, und ein Gläubiger gekommen und es ihm abgenommen hat, so kann dieser bei der Ersatzforderung den Stammbetrag von den veräußerten und die Melioration nur von den freien Gütern einfordern.
ו ואי סלקא דעתך דאיקני קנה ומכר דאיקני קנה והוריש לא משתעבד בעל חוב אמאי גובה שבחא
6 Wieso kann nun, wenn man sagen wollte, wenn er im voraus verpfändet und verkauft, verpfändet und vererbt hat, sei die Verpfändung ungültig, der Gläubiger die Melioration einfordern!? —
ז הא מני ר' מאיר היא דאמר אדם מקנה דבר שלא בא לעולם
7 Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, man könne das zueignen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist. —
ח אם תמצא לומר דאיקני קנה ומכר דאיקני קנה והוריש לא משתעבד הא לא משתעבד אם תמצא לומר משתעבד לוה ולוה וחזר וקנה מהו לקמא משתעבד או לבתרא משתעבד
8 Wenn du entscheidest, wenn er verpfändet und verkauft, verpfändet und vererbt hat, sei die Verpfändung ungültig, so ist sie ungültig; wie ist es aber, wenn du entscheidest, sie sei gültig, wenn er geborgt und wiederum geborgt und es beiden verpfändet hat: ist es dem ersten oder dem anderen verpfändet?
ט אמר רב נחמן הא מילתא איבעיא לן ושלחו מתם ראשון קנה רב הונא אמר יחלוקו וכן תני רבה בר אבוה יחלוקו אמר רבינא מהדורא קמא דרב אשי אמר לן ראשון קנה מהדורא בתרא דרב אשי אמר לן יחלוקו והלכתא יחלוקו
9 R. Naḥman erwiderte: Dies war auch uns fraglich, und von dort ließen sie uns sagen, der erste habe es geeignet. R. Bona sagt, sie teilen. Ebenso lehrte auch Rabba b. Abuha, sie teilen. Rabina sagte: In der ersten Fassung sagte uns R. Aši, der erste habe es geeignet, und in der zweiten Fassung sagte er uns, sie teilen. Die Halakha ist, sie teilen.
י מיתיבי לשבח קרקעות כיצד הרי שמכר שדה לחבירו והשביחה ובא בעל חוב וטרפה כשהוא גובה גובה את הקרן מנכסין משועבדין ואת השבח מנכסין בני חורין ואם איתא חצי שבח מבעי ליה
10 Man wandte ein: Die Melioration von Grundstücken, zum Beispiel: wenn jemand seinem Nächsten ein Feld verkauft und dieser es melioriert hat, und ein Gläubiger gekommen ist und es ihm abgenommen hat, so kann dieser bei der Ersatzforderung den Stammbetrag von veräußerten und die Melioration von freien Gütern einfordern. Wenn dem nun so wäre, so könnte er ja nur die Hälfte der Melioration einfordern!? —
יא מאי גובה נמי דקתני חצי שבח:
11 Unter einfordern, von dem er spricht, ist auch nur die Hälfte der Melioration zu verstehen.